Was muss, das muss: Damit ihr gewerblich genutztes Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht, haben Sie als Gewerbetreibender die Pflicht1, alle Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark mindestens einmal jährlich durch einen sachkundigen Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand hin kontrollieren zu lassen. Kommen Sie der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) nicht nach, riskieren Sie ein Bußgeld. Ihr Volkswagen Nutzfahrzeuge Service Partner hat die geforderte Sachkunde und bescheinigt mit der Ausstellung des UVV-Prüfberichtes, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften der UVV entspricht.
Auf Herz und Nieren geprüft: Wir checken Ihr Fahrzeug auf Arbeits- und Verkehrssicherheit. Folgende Punkte werden dabei besonders berücksichtigt:
Verkehrssicherheit
Front- und Heckbeleuchtung (Funktionsprüfung)
Warn- und Blinkanlage (Funktionsprüfung)
Signalhorn (Funktionsprüfung)
Scheibenwisch-Waschanlage (Funktionsprüfung)
Bremsanlage (Sicht- und Funktionsprüfung)
Lenkung (Sicht- und Funktionsprüfung)
Stoßdämpfer (Sicht- und Funktionsprüfung)
Bereifung (Reifenlaufbild und Profiltiefe – gesetzl. Mindestprofiltiefe)
Arbeitssicherheit
Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten (Vorhandensein, Ablaufdatum etc.)
Sitze und Sicherheitsgurte (Vorhandensein, Sicht- und Funktionsprüfung)
Vorrichtung zur Ladungssicherung (Vorhandensein, Sicht- und Funktionsprüfung, keine Beschädigungen etc.)
Bewegliche Anbauteile (Funktion / keine Gefahrenquelle etc.)