Keine Abgase, wenig Lärm, steigende Reichweite: Elektrofahrzeugen gehört die Zukunft. Kunden und Interessenten, die sich schonmal die Frage gestellt haben, ob sie auf ein elektrisches Fahrzeug umsteigen sollten und welches E-Fahrzeug zu Ihnen passt, finden es hier heraus.
Hier finden E-Mobilitäts-Interessenten alles, was sie wissen sollten: Wie sie ein Elektroauto aufladen, was sie dazu brauchen, wie sie bezahlen können und wie hoch die Reichweite ist. Auf den folgenden Seiten gibt es die aktuellen Elektro- und Hybridfahrzeuge des Volkswagen Konzerns zu entdecken sowie viele weitere nützliche Informationen für die Entscheidungsfindung. Für Fragen stehen die E-Mobiliätsspezialisten der Fleet Mobility Rhein-Neckar selbstverständlich gern zur Verfügung.
Wie genau funktioniert das Aufladen? Welchen Stecker benötigt man und wo findet man Ladestationen? Das Aufladen ist denkbar einfach. Man verbindet sein Fahrzeug abends mit einer Haushaltssteckdose - am nächsten Morgen hat das Fahrzeug in der Regel genügend Reichweite für den Tag. Auch wer unterwegs laden möchte, findet genügend Ladesäulen.
Eine einfache Grundregel besagt: Je höher die Ladeleistung, desto schneller der Ladevorgang. Allerdings kann die Dauer erheblich variieren – abhängig vom Ladezustand der Batterie. Beim Ladevorgang machen sich auch Umgebungsbedingungen wie Temperatur oder Batterietemperatur des Fahrzeugs bemerkbar. Lädt man zum Beispiel einen ID. 3 an einer Haushalts-/Schuko-Steckdose auf, kann mit den 2,3 kW pro Stunde über Nacht bequem der tägliche Bedarf gedeckt werden. Schneller geht es an der Wallbox oder Wechselstrom-Ladestation.
Am schnellsten sind die High-Power-Charging-Ladestationen (HPC) mit einer Ladeleistung ab 100 kW. Generelle Empfehlung von Fleet Mobility Rhein-Neckar ist es, das Elektroauto nicht täglich vollzuladen. So wird die Batterie geschont.
➜ Das Laden am Arbeitsplatz ist eine weitere Möglichkeit. Hier werden hauptsächlich Wallboxen oder Ladesäulen mit bis zu 11 kW AC genutzt. Einige Arbeitgeber ermöglichen es Mitarbeitern oder Kunden auch an DC-Schnellladesäulen zu laden.
➜ Das typische Gelegenheitsladen im öffentlichen oder halböffentlichen Raum wird ebenfalls häufig genutzt. Hier kann in der Regel mit 11 kW AC geladen werden. In Einzelfällen gibt es auch Schnellladesäulen. Hier kann geladen werden: Ladestationen
➜ Es gibt in Deutschland rund 16 Mio. Einfamilienhäuser sowie weitere potenzielle Ladepunkte, wie (Tief-)Garagen, Carports und Stellplätze von Mietwohnungen. Daher wird häufig zu Hause geladen – meist per Wallbox mit 11 kW AC. Die Tankstelle im eigenen Haus.
Laden an der Steckdose: Das Ladekabel wird einfach in die Steckdose und der Ladestecker in das Fahrzeug gesteckt. Wird dann mit dem Fahrzeugschlüssel das Auto abgeschlossen, beginnt sofort der Ladevorgang.
Laden über die Wallbox: Ist ein eigenes Haus mit Garage oder Carport vorhanden, ist es am einfachsten, eine optionale Wallbox zu installieren. Der Ladevorgang ist genauso einfach, aber viel komfortabler und schneller als über die Haushalts-/Schuko-Steckdose: Einfach den Stecker entnehmen, einstecken, Auto abschließen, wieder entriegeln – fertig. Die Energie wird natürlich dem Hausnetz entnommen und wie üblich über Ihren Stromanbieter abgerechnet.
Die Reichweite ist abhängig von der Batteriegröße im Auto und variiert stark zwischen den verschiedenen Modellen und je nach Fahrweise. Der Audi e-tron kommt rund 400 km (WLTP) weit. Mit einem Volkswagen ID.3 mit der größten Batterie (77 kWh) werden bis zu 550 Kilometer möglich sein (WLTP). Bei den meisten Hybrid-Fahrzeugen liegt die rein elektrische und damit emissionsfreie Reichweite unter 100 km, doch für den täglichen Arbeitsweg etwa in der Stadt reicht auch das oft aus. Auf Langstrecken vergrößern die Ottomotoren eines Hybrid-Fahrzeuges die Reichweite auf mehrere hundert Kilometer.
Das hängt von der Größe der Batterie und der Kapazität der Ladesäule ab. An einer herkömmlichen Haushaltssteckdose kann das Laden je nach Modell eine ganze Nacht oder noch länger dauern. Wechsel-Ladesäulen benötigen ebenfalls ein paar Stunden. Am schnellsten sind Gleichstrom-Ladesäulen an Autobahnen, die Ihr vollelektrisches Fahrzeug in weniger als 30 Minuten zu 80 Prozent aufladen – genug für die nächste Etappe.
Die Praxisreichweite hängt von vielen Faktoren ab. So spielen Umweltbedingungen, Höhenunterschiede in der Straßenführung, Zuladung und Fahrstil große Rollen. Die Klimaanlage reduziert die Reichweite um 10 bis 15 Prozent. Trotz energiesparender Innenraumheizung reduziert sich die Reichweite um bis zu 30 Prozent. Dank effizientem Motor mit Energierückführung kann sich die Reichweite (gegenüber den WLTP-Werten) sogar erhöhen. Hohe Durchschnittsgeschwindigkeiten, wie beispielsweise auf der Autobahn reduzieren die Reichweite um bis zu 30 Prozent.
Grundsätzlich: bei jeder Gelegenheit. Die in der Regel eingesetzten Lithium-Ionen-Batterien haben keinen Memory-Effekt, heißt: sie verlieren nicht an Kapazität, wenn man sie immer wieder nur teilweise auflädt. Wird die Batterie möglichst mit geringerer Leistung geladen, beispielsweise mit 11 kW an der Wallbox, schont das sogar den Akku und erhöht seine Lebensdauer.
Ist Ihr Fuhrpark bereit für die Umstellung auf Elektromobilität?
Sind Elektrofahrzeuge für meine Flotte geeignet?
Ist ein Elektrofahrzeug für mich geeignet?
Steuerliche Auswirkungen für Dienstwagenfahrer und Unternehmer
Nicht nur mit der Bereitstellung von Kaufprämien werden Elektro- und Hybridfahrzeuge in Deutschland gefördert, auch die Versteuerung der privaten Nutzung von betrieblichen Fahrzeugen dieser Art ist anders als vom klassischen Verbrennungsantrieb gewohnt.
Um für Firmen mit Dienstwagenregelung Anreize zur Anschaffung von umweltfreundlichen Fahrzeugen zu setzen, wurde bereits in 2019 beschlossen, die Besteuerung der Privatnutzung von betrieblichen Elektor- und Hybridfahrzeugen mit 0,5 % des inländischen Listenpreises zu ermöglichen. Derzeit gilt dies für Hybridfahrzeuge nur dann, wenn sie mindestens 40 Kilometer rein elektrisch zurücklegen können, ohne dass der Verbrennungsmotor zugeschaltet werden muss. Die vorgeschriebenen Mindestkilometer sollen ab 2022 auf 60 Kilometer und ab 2025 bereits auf 80 Kilometer erhöht werden. Für Hybride, die diese Vorgaben nicht erfüllen, gilt die 1% Regelung.
Damit interessierte Unternehmen langfristig planen können, wurde die Maßnahme vorzeitig bis zum 31.12.2030 verlängert und erweitert.
Hybridelektrofahrzeuge erhalten weiterhin den Umweltbonus, wenn deren maximale CO2-Emission je gefahrenen Kilometer 50 Gramm nicht übersteigert oder eine bestimmte Mindestreichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine erreicht.
Die Innovationsprämie wurde wie im Koalitionsvertrag bis zum 31.12.2022 verlängert. Folgender Wortlaut findet sich nun in der Richtlinie.
Die Finanzierung des Umweltbonus erfolgt zur Hälfte durch den Automobilhersteller (Herstelleranteil am Umweltbonus) und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss (Bundesanteil am Umweltbonus). Hiervon ausgenommen sind neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden sowie junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt. Die genannten Fahrzeuge erhalten eine Innovationsprämie, bei der der im Folgenden jeweils genannte Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird und der Herstelleranteil unverändert bleibt. Nicht erfasst hiervon ist der Bundesanteil in der Fassung der Förderrichtlinie vom 28. Mai 2019. Ein Antrag auf Förderung durch die Innovationsprämie ist bis einschließlich 31. Dezember 2021 möglich. Bei mehreren Anträgen für ein und dasselbe Fahrzeug ist allein der erste Antrag maßgebend.
Volkswagen Automobile Rhein-Neckar GmbH
Weinheimer Straße 74
68309 Mannheim
Tel. 0621 / 7006 0
Fax 0621 / 7006 217
Notruf-Nummer (24h): 0176 / 17006112
Mail:
Volkswagen Automobile Rhein-Neckar GmbH
Viernheimer Straße 53-55
69469 Weinheim
Tel. 06201 / 989 0
Fax 06201 / 989 199
Notruf-Nummer (24h): 0176 / 17006112
Mail:
Unsere Großkundenberater stehen Ihnen von Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr und außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache zur Verfügung.
Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen.
Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.volkswagen.de/wltp, www.audi.de/wltp, www.porsche.com/wltp, www.skoda-auto.de/unternehmen/wltp, und www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.
Wenn Sie auf diesen Link gehen, verlassen Sie die Seiten der Volkswagen Automobile Rhein-Neckar GmbH. Die Volkswagen Automobile Rhein-Neckar GmbH macht sich die durch Links erreichbaren Seiten Dritter nicht zu eigen und ist für deren Inhalte nicht verantwortlich. Volkswagen Automobile Rhein-Neckar GmbH hat keinen Einfluss darauf, welche Daten auf dieser Seite von Ihnen erhoben, gespeichert oder verarbeitet werden. Nähere Informationen können Sie hierzu in der Datenschutzerklärung des Anbieters der externen Webseite finden.